Auf der Welt wütet aktuell das Corona- Virus. Covid-19 hat hierzulande deutsche Politiker dazu bewegt, Ausgangsbeschränkungen auszusprechen. Diese Maßnahme trifft die Bürger hart, nicht nur beruflich, sondern auch im sozialen Umgang. Das Wetter allerdings zeigt sich von diesem Umstand vollkommen unbeeindruckt und sorgt erstmalig dieses Jahr trotz eisigen Temperaturen für Sonnenschein. Der auferlegte „Hausarrest“ und das schöne Wetter treibt die Menschen vermehrt in ihre Kleingärten. Wohl dem, der einen hat!
Der Frühling ist da und somit ist auch allmählich die Gartensaison eingeläutet. Die eingeschränkte Bewegungsfreiheit und Beschränkung auf ein Zusammentreffen von maximal 2 Personen bringt viele Laubenpieper dazu, ihre erzwungene Freizeit lieber in ihrem Garten als in den heimischen Wänden zu verbringen. Aber darf man das überhaupt?
Kleingärten zeigen, wie wichtig sie sind...
Darf man bei einer Ausgangssperre in den Garten?
Zuerst sollte erwähnt werden, das die Bundesregierung den Besuch von Kleingärten nicht untersagt hat, nur die Art und Weise des Miteinanders ist für das gesamte Bundesgebiet aktuell beschränkt. Besondere Einschränkungen legen die Bundesländer oder Landkreise fest.
In Sachsen gibt es hierzu eine Allgemeinverfügung, die für Nutzer, die anderweitig keine Abweichenden Information finden, als Richtlinie gesehen werden kann. Näheres kann natürlich hier bei eurem zuständigen Bürgertelefon erfragt werden, die viele Städte extra einrichten oder wenn bereits vorhanden auch dort solche Fragen zu Problemen im Zusammenhang mit Corona beantworten.
Das Verlassen der Unterkunft ist ja bekanntlich ohne trifftigen Grund untersagt. In Punkt 2 der Allgemeinverfügung steht als triftiger Grund allerdings
Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen.
Also kann man an dieser Stelle aufatmen! Gerade Eltern, die keine Notbetreuung nutzen können und aufgrund des Verbotes auch die Nutzung von Spielplätzen untersagt ist, bietet der Kleingarten eine gute Möglichkeit für die Familie, sich an der frischen Luft zu betätigen.
Der Publikumsverkehr in Kleingartenvereinen sollte allerdings eingestellt werden. Baumaterialien dürfen weiterhin unter Einhaltung der Auflagen angeliefert und abgeholt werden.